Download und Hinweise: Auftragshinweise Molekulargenetik

Die Neufassung der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach §135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen stellt eine Reihe von Anforderungen an den Arzt, auf die wir Sie mit sogenannten Auftragshinweisen aufmerksam machen müssen.

Dazu gehören auch die Hinweise zur fachgerechten Entnahme und zur Behandlung von Untersuchungsmaterial, die Sie unter den Punkten Entnahme des Probenmaterials und Transport und Versandmaterial auf dieser Seite finden.

Weiterhin sind folgende Punkte bereits bislang durch das Ausfüllen unseres Auftragsscheins bzw. unseres Formulars zur Einverständniserklärung seit der Version 06-2014 gewährleistet:

Wir bitten um Beachtung, dass sich zum 1. Juli Änderungen ergeben haben, die spezielle Indikationskriterien für die Krankheitsbilder Hereditäres non-polypöses kolorektales Karzinom (HNPCC) und Hereditäres Mamma- und Ovarialkarzinom erforderlich machen sowie insgesamt eine Konkretisierung der Angaben zum Indexpatienten in einer Familie bedingen.

Neu ist die erweiterte Notwendigkeit von Angaben zum Indexpatient (betroffener Patient) in der Familie:
Es müssen folgende Angaben zum Indexpatient vorliegen:

In unklaren Fällen soll eine konsiliarische Erörterung zur Klärung der Indikationsstellung zwischen dem Einsender als verantwortlicher ärztlicher Person und uns als dem untersuchenden Labor erfolgen.

Diese Vorschriften betreffen die indikationsbezogenen Untersuchungen auf die monogenen Erkrankungen, die im Kapitel 11.4.2 des EBM aufgeführt sind.

Von den Untersuchungen, die wir selbst durchführen, betrifft dies zurzeit:

Für diese Untersuchungen müssen folgende Indikationskriterien beachtet werden:

Mindestens eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein:

Weiterhin handelt es sich derzeit um folgende weitere Erkrankungen, für die diese Angaben also auch benötigt werden, wenn der Untersuchungsauftrag von uns weitergeleitet wird:

Auch für diese Untersuchung müssen spezielle Indikationskriterien beachtet werden:

1. Für die Mikrosatellitenanalyse

muss mindestens eines der folgenden Kriterien (revidierte Bethesda-Kriterien) erfüllt sein:

2. Für die direkte Analyse der HNPCC-Gene

müssen alle folgenden Kriterien (Amsterdam-II-Kriterien) erfüllt sein:

Sollten Sie Fragen zu diesen neuen Vorschriften haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.